Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Nördlich des Hauptbahnhofs, östlich der Hauptfahrgleise stehen zwei unterschiedlich große ehemalige Lokschuppen mit flach geneigten Satteldächern aus den 1950er Jahren. Die Stahlbetonskelettkonstruktion ist mit roten Hartbrandklinkern außenseitig verkleidet. Lediglich die Beton-Ringanker sind unterhalb der Traufe und an den Stirnseiten als Torsturz sichtbar belassen. Die Ummantelung der Beton-Stützen ist in den Leibungen bis in den Innenraum hineingeführt, so dass die großflächigen Industrieverglasungen der Längsseiten mit ihren schmalen Metallsprossen und den hochrechteckigen Glasfeldern unmittelbar auf den Klinkern aufsitzen. Die großen Ein- und Ausfahrtöffnungen in den Stirnseiten sind mit Stahlfalttoren verschlossen.
Der nördliche Bau wurde für gastronomische Zwecke umgenutzt ("Weststadtbar"), dabei wurde aus wärmedämmtechnischen Gründen die alte Industrieverglasung durch eine Doppelverglasung ersetzt, ohne jedoch die Schlankheit der Profile zu ändern. Der südliche, kleinere Bau dient als Café ("Weststadtcafé").
Die funktionale Architektur der ehemaligen Bahngebäude steht aus künstlerischen und technischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |