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Das Maschinenbau-Institut mit vier Lehrstühlen entstand 1957-59 nach einem Entwurf von Gerd Bartels unter der Bauleitung des staatlichen Hochschulbauamtes. Der langgestreckte Stahbetonskelettbau mit gelben Klinkern wurde 1965 vom Hessischen Staat als vorbildliche Leistung ausgezeichnet.
Das Institut steht in direktem Zusammenhang mit den sich westlich anschließenden Versuchshallen, die nur durch eine kleine Ladestraße von den dazugehörigen Lehrstühlen getrennt sind. Das dreigeschossige Institutsgebäude ist in seiner Längsachse Nord-Süd-orientiert und erstreckt sich entlang der nach Süden abschüssigen Magdalenenstraße. Konstruiert ist es als Stahlbetonskelett und besitzt eine Ausfachung aus Gasbetonsteinen und gelber Klinkerverkleidung unterhalb des Fensterbandes und aus Gasbausteinen oberhalb des Fensterbandes. Die Betonstützen und -platten bleiben nach außen hin sichtbar und verleihen der Fassade ein gleichmäßiges Raster. Das horizontale Fensterband besteht aus querrechteckigen Fensterelementen. Erschlossen wird das Gebäude über zwei Haupteingänge an der Magdalenenstraße, deren nördlicher aufgrund des Gefälles über eine filigrane Treppenkonstruktion zu erreichen ist und über zwei Nebeneingänge auf der Rückseite des Gebäudes. Sie verbinden das Institutsgebäude mit den Versuchshallen.
Im Inneren liegen die Unterrichts- und Büroräume, die über einen Mittelgang erschlossen werden. Die Treppenhäuser, die nach außen hin mit gelbem Klinker und Glasbausteinen verkleidet sind, liegen gegenüber den Haupteingängen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren nur etwa 14 % der für die Hochschule benötigten Räume vorhanden. Dies war nicht nur auf die kriegsbedingten Zerstörungen zurückzuführen, sondern auch auf die rasche Entwicklung in den Ingenieur- und Naturwissenschaften. Deshalb benötigte die Hochschule dringend eine Erweiterung. Zu deren Planung wurde 1949 das Staatliche Hochschulbauamt gegründet. Von hier aus konnten alle notwendigen Arbeiten koordiniert und durchgeführt werden, sodass die Technische Hochschule schon 1965 die Nutzungsfläche gegenüber der Zeit vor dem Krieg verdoppeln konnte.
Das Gebäude steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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