Ansicht von Osten (Foto: Nikolaus Heiss)
Ansicht von Osten (Foto: Nikolaus Heiss)
Mittelflur mit Treppenhaus (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Altstadt
  • Hochschulstraße 14
Institutsgebäude
Flur: 3
Flurstück: 77/4

Der eingeschossige Betonbau wurde 1959/60 für Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Kernchemie errichtet. Wegen der Verwendung von radioaktivem Material bestanden hohe Sicherheitsauflagen - so konnten die Laborräume nur über Schleusen betreten werden. Über drei Jahrzehnte wurde hier geforscht. Heute wird das Bauwerk als Institutsgebäude genutzt.

Die äußere Gestalt des flachen, durch einen Sockel vom Boden gelösten Kubus wird durch schalungsraue Betonwände, Fensterbänder und eine großzügige Eingangsverglasung geprägt. Mittig, von den Außenkanten des Hauptbaukörpers weit zurück versetzt und somit kaum wahrnehmbar, sitzt auf dem Flachdach ein kleines Technikgeschoss. Architektonisch gliedert sich der Baukörper entsprechend dem inneren Aufbau mit großzügigen Fensterbändern auf Nord- und Südseite und auf der östlichen Stirnseite mit einem scharf eingeschnittenen verglasten Eingang in Flurbreite, dessen Türflügel innerhalb der rahmenlosen Glasfläche durch Stahlprofilrahmen gehalten und grafisch hervorgehoben sind.

Der großräumige ost-west-gerichtete Mittelflur ist materialbetont gestaltet mit hellgrauer Sichtbetondecke, schwarzem Linoleumboden und gelben Sichtklinkerwänden, hinter denen Laborräume angeordnet sind. Über einen großen Einschnitt in der Mitte des Flurs, gefasst mit filigranem Stahlgeländer, führen zwei einläufige Treppen in das Untergeschoss zu weiteren Laborräumen.

Die sehr reduzierte Gestaltung fußt auf den Prinzipien des Rationalismus in der Architektur.

Das Gebäude ist aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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