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Mauer- und Torrest des ehemaligen Gefängnisses, das 1834 nach Plänen des Architekten Franz Heger errichtet wurde.
Als Anfang des 19. Jahrhundert die vorhandenen Gefängnisse nicht mehr genügend Platz boten, beschloss man den Neubau eines Gerichts- und Untersuchungsgefängnisses. Als Baugrundstück sah man das von Fritz Heger vorgeschlagene Gelände vor dem "Runden Turm" vor, weil man hier einen Teil der Stadtmauer als Einfriedung nutzen konnte. Hegers Entwurf wurde von Georg Moller nach den neusten Bestimmungen für den Gefängnisbau überarbeitet. Der klassizistische Bau bestand aus einer dreiflügeligen symmetrischen Anlage. Der Mittelbau mit der Verwaltung war etwas vorgerückt, um genügend Licht und Luft in die Gebäude zu lenken. In den beiden gleich großen Seitenflügeln befanden sich die Gefängniszellen. 1897 wurde die Haftanstalt durch einen Frauentrakt auf der Nordwestseite des Grundstückes ergänzt und 1902 baute man am nördlichen Ende des Grundstückes ein Jugendgefängnis.
Während der NS-Zeit wurden hier politische Gegner und Menschen jüdischen Glaubens inhaftiert und misshandelt. 1970 erfolgte der Abbruch des Gebäudekomplexes. Nur ein kleiner Rest der Gefängnismauer und des großen Tores an der Rundeturmstraße sowie die Schleuse sind erhalten. Heute erinnert eine 1995 an der ehemaligen Gefängnismauer der Rundeturmstraße angebrachte Gedenktafel an die dort Inhaftierten[1]. Die Tafel wurde gestiftet von der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Darmstadt.
Der Mauerrest mit dem Toransatz ist, wie die ehemalige Schleuse in der Merckstraße, Erinnerungsort für politisch Verfolgte, die hier inhaftiert und gefoltert wurden und deshalb Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
[1] Die Inschrift lautet: "Auf diesem Gelände befand sich das Gefängnis, in dem Friedrich Ludwig Weidig (1791-1837), der Mitstreiter Georg Büchners, in den Tod getrieben wurde. Während der NS-Zeit wurden Gegner des Regimes eingekerkert und mißhandelt. Seit1938 wurden Juden inhaftiert und von hier aus in Konzentrationslager transportiert. Wird gedenken dieser Menschen und ihrer Qualen. Möge nie wieder Vergleichbares geschehen."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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