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1897 ließ die Stadt Darmstadt am Anfang der Erbacher Straße, zwischen Merck- und Pützerstraße eine Straßenpflaster-Probestrecke aus neun verschiedenen Steinsorten verlegen. Vier von diesen Pflasterflächen sind bis heute erhalten und gehören im hessischen Vergleich zu einer der wenigen erhaltenen Musterflächen. Die einzelnen Pflasterabschnitte aus unterschiedlichen Steinsorten werden jeweils durch eine Reihe hellgrauer Granitsteine klar voneinander getrennt. Die Steingröße entsprach der damaligen, von der Stadt Darmstadt festgelegten Normalgröße von 14-20 cm Länge und 11-15 cm Breite. Sie wurden, wie es bis zur Jahrhundertwende üblich war, in Reihe angeordnet. Über die verwendeten Steinmaterialien und für welche Pflasterart sich die Stadt entschieden hat, gibt es keine Angaben.
Die Pflasterstrecke steht aus geschichtlichen und technischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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