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Die Frankfurter Straße zwischen Kahlertstraße und Röhnring wurde größtenteils im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts mit Mietwohngebäuden bebaut. Aus dieser Zeit stammt auch das Haus Nr. 52. Das zweigeschossige blockhafte Gebäude mit Satteldach und Quergiebel weist eine klar gestaltete straßenseitige Fassade auf, die mit Stilelementen der Neo-Renaissance geschmückt ist. Durch einen ausgeprägten Sockel und zwei Gurte zwischen Erd- und Obergeschoss erhält die Fassade eine horizontale Betonung, die ein Gegengewicht in einem flachen Mittelrisalit des Quergiebels und dem einen Balkon tragenden erdgeschossigen Vorbau findet. Die Fassadenflächen der Beletage sind durch üppig gerahmte Fenster mit Gebälk, Tympanon, Rundbögen und Pilastern gestalterisch gegenüber dem Erdgeschoss hervorgehoben.
Im Inneren sind noch wesentliche Teile der Ursprungsausstattung erhalten: Es handelt sich dabei um hohe Doppel-Füllungs-Türen mit kräftiger Rahmung und Zahnschnitt im oberen Abschluss. Die Tür zwischen mittlerem Hauptraum und Flur ist in den oberen Füllungen diagonal versprosst und mit Facettenschliffgläsern verglast. In einigen Räumen befinden sich noch die originalen aufwändigen Stuckdecken, die ursprünglich farbig gefasst waren, heute jedoch weiß übermalt sind.
Das Gebäude steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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