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Das Mietwohngebäude Heinrichstraße 152 ist eines der wenigen Gebäude im Woogsviertel, das die Kriegszerstörung beim großen Luftangriff auf Darmstadt am 11. September 1944 überstanden hat. Es steht in städtebaulich dominanter Situation und prägt weithin sichtbar mit seiner turmartigen Eckausbildung mit spitz zulaufendem, achteckigem Turmhelm das Erscheinungsbild des Quartiers. Der reiche Fassadenschmuck des eklektizistischen Bauwerks ist verschiedenen Stilrichtungen entlehnt. Es dominiert mit einer Vielzahl von Kartuschen mit Bandelwerk, Balustern und einer Maske in den Brüstungsfeldern der barocke Einfluss, während Elemente der Renaissance und des Klassizismus mit den ionisierenden Volutenkapitellen und dem Zahnschnitt sparsam verwendet sind. Die vielfältige Formensprache, auch mit den eher modern wirkenden Abrundungen in den oberen Loggien, lässt auf eine Bauzeit im Späthistorismus um 1900 schließen.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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