Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Metallfertighaus der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg (MAN) wurde 1951 von Architekt Karl-Heinz Bernius geplant. Es steht in einer "noblen" Darmstädter Wohngegend (im ehemaligen Dommerbergweg) und ist wie die Nachbarbauten ein freistehendes Einfamilienhaus mit großzügigem Garten. Es gehört zu den wenigen noch erhaltenen und bewohnten Exemplaren der MAN-Fertighäuser. Das eingeschossige Gebäude hat ein mit Blechpfannen gedecktes flaches Satteldach. Die Fassaden sind mit heller Ölfarbe gestrichen. Auf dem erhöhten massivem Kellergeschoss liegt die Tragkonstruktion auf. Die Hausbreite ist entsprechend der vorgegebenen Spannweite der Dachbinder auf acht Meter festgelegt. Die Länge dieses Haustyps war veränderbar und konnte durch ein Meter lange Wandscheiben erweitert werden. Der Vorteil der freigespannten Dachkonstruktion war, dass keine tragenden Innenwände benötigt wurden, wodurch eine freie Raumaufteilung mit nur 12 cm dickem Ziegelmauerwerk möglich war. Lediglich eine vorgefertigte Installationswand zwischen Bad und Küche war obligatorisch. So entstanden in den Häusern großzügige Grundrisse.
Zur Geschichte der MAN-Fertighäuser:
Die MAN AG, die sich verpflichtet fühlte, einen Beitrag zur Behebung der Wohnungsnot zu leisten und über brachliegende Kapazitäten verfügte, begann 1947 mit der Planung für Fertighäuser aus Metall. Die Produktion lief zwischen 1948 und 1953. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 230 ähnlich konstruierte Fertighäuser errichtet. Sie hatten häufig keinen Keller. Unterschiede gab es in der Dachform: Neben dem flachen Satteldach gab es eine Ausführung mit steilem ausbaubaren Firstdach. Der Wandaufbau bestand aus raumhohen, 20 cm tiefen Kasetten aus 1,25 mm starkem Blech, die zur Raumseite hin mit einer Hartfaserplatte verschlossen wurden. Sie waren innen gedämmt und belüftet.[1]
Das Gebäude ist aus geschichtlichen und technischen Gründen ein Kulturdenkmal.
[1] Kottjé, Johannes, Wohnhäuser aus Stahl. DVA Architektur. 2003. S.12
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |