Verbindungsbau (Foto: Nikolaus Heiss)
Grünanlage (Foto: Nikolaus Heiss)
Luftaufnahme von Westen (Foto: Nikolaus Heiss)
Segnender Christus von Hermann Tomada (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Bessungen
  • Gesamtanlage Hermannstraße 10
Altenwohnheim

Das Altenwohnheim am Prinz-Emil-Garten entstand zwischen 1958 und 1968 in vier Bauabschnitten. Architekt war Kurt Jahn, der als Initiator der "Darmstädter Bürgerstiftung" das Projekt durch Sammlung von Spenden ermöglichte.

Kurt Jahn war auch Initiator und Ideengeber der "Wiederaufbau GmbH", die ab 1949 in Darmstadt sogenannte rauchlose Industrie im Westen Darmstadts ansiedelte und rund 20.000 Arbeitsplätze schuf. Mit den Überschüssen wurden kulturelle und karitative Einrichtungen gefördert.

Die aus fünf drei- bis viergeschossigen Gebäuden gebildete aufgelockerte Häusergruppe grenzt östlich an den Prinz-Emil-Garten und verbindet sich durch seine großzügigen, im Stil der 1950er Jahre qualitätvoll gestalteten gärtnerischen Flächen nahtlos mit dem Park.

Im Geist der Zeit weisen die einzelnen Gebäudezeilen, der inneren Funktion entsprechend, regelmäßige Lochfassaden auf. Nur wenige schmückende Elemente, wie die mit schmalen Kunststeinplatten gerahmten Fenster, Balkone an den Stirnseiten der Gebäude und ein kleines Uhrentürmchen auf dem Dach des Hauptgebäudes, verleihen der insgesamt sehr schlichten Architektur ihren eigenen Charakter.

Gestaltgebend sind außerdem die zwei eingeschossigen Verbindungsbauten zwischen je zwei Hauszeilen, die als großzügig verglaste Betonskelettkonstruktionen eine hohe Transparenz bieten und zusammen mit den Außenanlagen die Wohnatmosphäre verbessern. Die Qualität der Wohnanlage entwickelt sich vor allem aus der Anordnung der Baukörper und dem Spiel mit der Topographie, die verschiedene spannungsvolle Außenräume schaffen.

Im Rahmen des "Kunst am Bau"-Programms wurde 1965 an der Stirnseite des nordwestlichen Baus die Messing-Skulptur "Segnender Christus" von Hermann Tomada angebracht.

Die Gesamtanlage steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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