Schulgebäude Ansicht von Südwesten (Foto: Nikolaus Heiss)
Dachkonstruktion Turnhalle (Foto: Nikolaus Heiss)
Turnhalle (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Bessungen
  • Ludwigshöhstraße 42
  • Ludwigshöhstraße 42A
Bessunger Knabenschule
Flur: 6
Flurstück: 11/13, 17/9

Die Bessunger Knabenschule ist das älteste noch erhaltene Schulgebäude Darmstadts. Zusammen mit der Turnhalle wurde es 1878 errichtet und beherbergte anfangs die fünf Bessunger Jungenklassen mit jeweils über 70 Schülern. Nachdem Bessungen 1888 nach Darmstadt eingemeindet wurde, hieß die Schule Stadtknabenschule III. Ab 1954 erhielt sie den Namen "Bessunger Schule", weil hier jetzt auch Mädchen Unterricht erhielten. Seit 1983 werden die Gebäude als soziokulturelles Zentrum genutzt.

Die Architektur des zweigeschossigen Gebäudes mit flach geneigtem, schiefergedeckten Walmdach ist spätklassizistisch. Dies zeigt sich in seinen fast schmucklosen verputzten Fassaden, die von regelmäßigen Anordnungen gekuppelter, hochrechteckiger Doppelfenster mit feiner Rahmung geprägt werden. Die Fenster sind stilgerecht mit quadratischen Glasfeldern aufgeteilt und profiliert. Zwei Gurtprofile zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie der fast mannshohe Sockel betonen die Horizontale des ohnehin langgestreckten Bauwerks. Die Fassade zur Ludwigshöhstraße wird zusätzlich durch zwei Flachrisalite an den Gebäudeecken architektonisch leicht hervorgehoben, was durch ihren oberen Abschluss mit Giebeldreiecken unterstützt wird. Das über Eck stehende Schulgebäude gibt dem eher dörflichen Charakter Bessungens mit seinen kleinen Häusern an dieser Stelle ein städtisches Erscheinungsbild.

Die Turnhalle wurde etwas später errichtet, was sich in Architekturelementen des Historismus ausdrückt. Das Innere der Halle wird durch ein weit gespanntes Holzsprengwerk stützenfrei überspannt.

Schule und Halle sind Kulturdenkmale aus künstlerischen, stadtgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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