Ansicht von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Steinberg
  • Steinbergweg 34
Wohnhaus
Flur: 23
Flurstück: 153/12

Nach Plänen des Architekten Sixtus Großmann (1894-1983) entstand 1935 das zweigeschossige Wohnhaus für den Darmstädter Diplomingenieur Franz Hoch als Alterssitz im Darmstädter Steinbergviertel.

Das Gebäude besteht im Wesentlichen aus einem größeren nördlichen Kubus und einem südlich angelagerten Vorbau. Beide Baukörper sind durch flach geneigte Walmdächer überdeckt und zusammengefasst. Der weite Dachüberstand und die flache Dachneigung vermitteln aus der Fußgängerperspektive den Eindruck eines Flachdachs. Die Verschränkung der weiß verputzen, einfachen Baukörper zusammen mit dem von einem kräftigen Eckpfeiler getragenen vorkragenden, ebenfalls kubischen Balkon lassen eine differenzierte Baukörperkomposition entstehen, die an die Prinzipien der klassischen Moderne der 1920er Jahre erinnert. 

Der in der Südostecke liegende Eingang zum Gebäude hat eine einfache hölzerne Füllungstür, die durch das kleine hochrechteckige, gerahmte und bekrönte Fenster seine Bauzeit zu erkennen gibt. Geschützt wird der Eingang durch ein flaches auskragendes Vordach im Gebäudewinkel, auf der Ecke gestützt durch einen Pfeiler. Diesen Pfeiler ließ der Eigentümer von dem Darmstädter Bildhauer Fritz Schwarzbeck (1902-1989) gestalten. Er ist verkleidet mit reliefierten Muschelkalkplatten, die in stilisierter Form eine sitzende Frau, eine Kugel tragend, einen knienden Mann mit Zirkel, eine Weinrebe und ein geflügeltes Eisenbahnrad, Symbol für die Eisenbahn und den Schienenverkehr, darstellen.

Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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