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Der Maler und Bildhauer Hermann Tomada (1907–1990) schuf 1966 auf dem Gelände der Firma Fink Moden diese Brunnenanlage. Die aus Kupfer und Messing geschmiedeten flachen rechteckigen Wasserbecken sind auf eiserne Stelzen gestellt, die schräg aufeinander zulaufend einen pyramidalen Aufbau ergeben. Zahnförmige Ausgüsse reihen sich an den inneren Seiten der Wasserträger, über die das Wasser von einer Ebene zur nächsten fließen kann. Das fließende Wasser ist als Spiel von Horizontale und Vertikale das dynamische Element der Brunnenplastik. Die asymmetrische Anordnung der ungleich hohen Brunnenelemente bezeugt zugleich ein Gefühl für statische Ausgewogenheit dieser in einem Spannungsverhältnis stehenden geometrischen Module. Asymmetrie sei für Tomada „Ersatz für eine Andeutung von Bewegung“, schreibt Max Peter Maass in seiner Künstlermonografie von 1973 und verweist damit auf Ziele der Futuristen, Bewegung mit den Mitteln der Kunst augenscheinlich zu machen. Man kann diesen Brunnen auch als Raumplastik begreifen, nimmt er doch Volumen in Gestalt der Plastik und den Raum, in dem er sich befindet als Einheit wahr. „… zeigen, daß der Luftraum durch die Plastik hindurchgeht! Gestalteter Raum muß dem gestalteten Hohlraum entsprechen. In der Komposition muß es ein Ding geben.“ erläutert Tomada zu seinen plastischen Werken. Setzt man die Worte des Bildhauers: „Der geschlossene Raum als Plastik wäre mir zu optimistisch. Wir sind ja am Vergehen, nicht am Werden“ in einen Bezug zu diesem Brunnen, so lässt sich auch das Motiv der Vergänglichkeit erkennen.
Der im Maschinenbau geschulte Bildhauer arbeitete passioniert mit Metallen, er schuf Bronzefiguren ebenso wie abstrakte Kunst aus Eisen oder Kupfer. Mit dieser einfachen, rein funktional anmutenden Freiplastik nimmt Tomada die Idee einer klar reduzierten Architektur des Geschäftsgebäudes für Fink Moden auf und spiegelt sie in seiner Brunnenplastik.
Die Brunnenanlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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