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Der dörfliche Charakter des Darmstädter Ortsteils Eberstadt wird heute noch durch barocke Fachwerkbauten und eine Reihe spätklassizistischer, zweigeschossiger Wohn- und Geschäftshäuser geprägt. Ende des 19. Jahrhunderts entstand im Ortskern Eberstadts an der Ecke Schwanenstraße/Heidelberger Landstraße der stattliche Gasthof „Zum Schwanen“, der 1985 abgerissen wurde. Erhalten blieb der 1906 errichtete Tanzsaal, der so genannte „Schwanensaal“. In seiner klar und regelmäßig gegliederten Außenarchitektur folgt er Gestaltungsprinzipien des Klassizismus.
Das traufständige Gebäude mit Satteldach weist in seiner Hauptfassade mit fünf Fensterachsen eine Mittenbetonung durch einen giebelbekrönten flachen Risalit auf, der in der inneren Raumaufteilung keine Entsprechung findet. Das Dach ist regionaltypisch mit Doppelmuldenfalzziegeln aus rotem Ton gedeckt, die Ortgänge sind mit Naturschieferplatten eingefasst. Durch die überdimensionalen Fenster, die zwei Etagen übergreifen, aber proportional einem normalen Wohnhausfenster gleichen, mutet das zweigeschossige Bauwerk eingeschossig an. Sie sind mit einer kräftigen Profilierung gerahmt, die formal zitathaft auf historische Vorbilder zurückgreift. Hinter dem mittleren, durch eine Zahnung betonten, breiten Kämpfer verbirgt sich die Bodenkonstruktion der Saalgalerie, so dass der obere, fein gesprosste Fensterteil die im Inneren befindliche Galerie belichtet und der untere, weniger stark gegliederte den Saal.
Der östliche, als Annex formal abgesetzte Gebäudeteil, hinter dem sich die Bühne und deren Nebenräume verbergen, ist ebenfalls zweigeschossig und mit rundbogigen Fenstern gestaltet.
Seit einer Sanierung und Modernisierung um 1990 wird der Festsaal mittig von Westen über einen modernen Anbau erschlossen. Der rechteckige, im Wesentlichen noch unverändert bewahrte Saal wird durch eine, von zehn schlanken Holzstützen getragene, hölzerne, auf drei Seiten umlaufende Empore geprägt. Viele Details, so auch die fein gedrechselten Geländerstäbe der Galeriebrüstung, sind noch erhalten. Der Saal richtet sich auf die beherrschende, östlich angeordnete, erhöhte Bühne aus. Sie wird eingefasst mit sandsteinfarbigen Eckpfeilern und einer korbbogenförmigen Überspannung.
Bei der Sanierung musste die ursprünglich dunkle Farbigkeit aufgegeben werden, da der aus Brandschutzgründen erforderliche Schutzanstrich der hölzernen Inneneinrichtung nur in hellen Farbtönen zulässig ist.
Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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