Ansicht von Westen (Foto: Nikolaus Heiss)
Detail (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Eberstadt
  • Oberstraße
Brunnenanlage
Flur: 1
Flurstück: 725/32

Der am 15.08.1960 eingeweihte Brunnen liegt am Eingang zum Mühltal in der Mühltalstraße. Er erinnert an die zahlreichen Mühlen, die einst in Eberstadt den wichtigsten Wirtschaftszweig des Gebietes darstellten[1].

Das Denkmal wurde von dem Architekten Herbert Behrens entworfen und von dem Eberstädter Steinmetz Eugen Fischer ausgeführt. Es zeigt drei "handgeschlagene" Mühlsteine, wie sie früher zum Mahlen von Getreide verwendet wurden. Heute sind sie in eine Natursteinwand eingelassen, vor der sich die Wasserstelle des Brunnens befindet. Die Lederfabrik Pfeiffer übernahm die Kosten für das Denkmal.

Die Brunnenanlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.

[1]Denkmaltopographie Darmstadt 1994, S. 622 und 623.

Die Eberstädter Wassermühlen:

"Durch die topographische Lage begünstigt, entwickelte sich im Modautal schon früh ein wirtschaftlich bedeutendes Mühlengewerbe. Für Pfungstadt nennt der Lorscher Codex von 785 bereits drei Mühlen und zwei unbebaute Mühlenplätze. Ob es in Eberstadt zu dieser Zeit schon Mühlen gab, lässt sich nicht feststellen. Möglicherweise waren die Wiesengründe um Eberstadt damals noch sehr versumpft. Die ersten Mühlen, Obere und Untere Wiesenmühle, bauten offenbar die  Katzenelnbogener Grafen, die hier 1324 von zwei Mühlen 21 Malter Korn als Mühlenzins bezogen. Die allgemeine Mühlenentwicklung wurde mit Beginn des 19. Jahrhunderts durch die Erfindung der Dampfmaschine, dem Einsatz von Metall im Getriebebau und durch die Automatisierung des Verarbeitungsprozesses maßgeblich verändert. Die Entwicklung von Großmühlen mit überregionalem Einzugsgebiet verdrängte zunehmend die kleineren Mühlen vom Markt. Sie gingen zu Spezialaufgaben über oder wurden stillgelegt und in andere Betriebe oder zu reinen Wohnzwecken umgewandelt. Heute befinden sich noch neun Mühlenanlagen auf Eberstädter Gemarkung. Es sind dies: die Alte Dorfmühle, die Alte Kaisermühle, die Engelsmühle, die Eschollmühle, die Koppenmühle, die Neue Kaisermühle, die Obere Wiesenmühle, die Untere Wiesenmühle und die Waldmühle."

 


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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