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Die Brunnenstube des Wasserwerks Eberstadt stammt ausweislich seiner Inschrift von 1912. Es wurde in traditioneller Bauweise aus dunklen Bruchsteinen errichtet. Die Abdeckungen, das Türgewände und die Schrifttafel sind aus rotem Sandstein gefertigt. Durch schräg verlaufende seitliche Stützmauern ist das Bauwerk in das geböschte Gelände eingefügt.
Das Bauwerk steht aus technischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
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