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Die in ihrer Grundstruktur kubische zweigeschossige Villa mit Zeltdach, erbaut um 1910, hat aufgrund von stark ineinander geschobener Volumina verschiedener An- und Aufbauten einen unregelmäßigen Baukörper. Zur Nordseite wird das den Hauptkörper umlaufende Kranzgesims durch einen traufschneidenden Turm mit Walmdach unterbrochen. Zur West- und damit Straßenseite ist der Dachfläche eine zweifenstrige Walmgaupe aufgesetzt. Die Erschließung erfolgt über eine an der Nordwestecke des Gebäudes gelegene Loggia mit breitem Eckpfeiler und davor liegender Freitreppe. Zur Westseite tritt ein Erker mit darüber liegendem Balkon hervor. Da dieser nicht mittig zentral liegt, trägt er ebenfalls zu der Asymmetrie des Gebäudes bei. Die Fenster fallen durch die unterschiedliche Sprossendichte in den verschiedenen Bereichen der Fensteröffnungen auf, eine für den Beginn des 20. Jahrhunderts zeittypische Gestaltungsform. Materialien wie Bruchstein im Sockel, verputzte Außenwände, fein detaillierte Holzfenster und Biberschwanzdachdeckung lassen den Einfluss der heimatlichen Bauweise erkennen.
Das Gebäude steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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