Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständige eineinhalbgeschossige Wohnhaus wurde um 1910 im Stil der Heimatlichen Bauweise erbaut. Ungewöhnlich ist der Spitzbodenausbau des Krüppelwalmdachs und die dadurch sehr nah am Dachfirst sitzenden zwei Schleppgaupen. Der Kniestock ist wie der Giebel vertikal mit Holz verschalt und dadurch nach außen hin deutlich gekennzeichnet. Der Bruchsteinsockel schließt mit einer Klinkerrollschicht ab und ist so vom verputzten Erdgeschoss klar abgesetzt. Der giebelseitige hölzerne Balkon im Dachgeschoss schließt eine Loggia ab. Auf der Südseite schließt sich eine Terrasse mit Bruchsteinsockel an, auf der nördlichen Traufseite gibt es einen vorgezogenen Eingangsbereich. Sämtliche Details, wie Holzfenster und Klappläden, die Materialien, wie Biberschwanzziegel, Holz, Putz, Klinker und Naturstein sowie die Gesamtform sind dem regionalen ländlichen Bauen entlehnt.
Das Gebäude steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |