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Das eingeschossige, verputzte Doppelhaus (zus. mit Nr. 56) mit biberschwanzgedecktem Mansardwalmdach wurde am Beginn des 20. Jahrhunderts erbaut und ist stilistisch einem gemäßigten Neoklassizismus zuzuordnen. Typische Merkmale sind die stark betonten Giebeldreiecke der zwerchhausgroßen Giebelgaupen und das angedeutete Gebälk. Polygonale erkerartige Vorbauten betonen die straßenseitigen Gebäudeecken durch ihre Form und den brüstungshoch gemauerten Bruchsteinsockel. Lisenenverzierte, zweigeschossige Eingangstürme mit Walmdach sind an den Schmalseiten vorgebaut und übergreifen das Mansarddach. Sämtliche doppelflügeligen Doppelfenster des Erdgeschosses und der Giebelgaupen sind gleichmäßig mit Sprossen gegliedert und durch Lamellenklappläden zu verschließen. In der Gesamtwirkung erhält der strenge Baukörper durch verschiedene Anbauten und Zutaten traditionalistischer Haltung eine malerische Wirkung.
Das Doppelhaus steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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