Luftaufnahme von Osten (Foto: Nikolaus Heiss)
Ostansicht (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Eberstadt
  • Heidelberger Landstraße 155
Christuskirche
Flur: 16
Flurstück: 794/16

Die Christuskirche wurde 1960 nach Plänen des Darmstädter Architekten Fritz Soeder errichtet. Der Bau besteht aus dem Kirchengebäude und einem Abseits stehenden sehr schlanken hohen Glockenturm. Das Hauptgebäude gliedert sich in einen mittleren erhöhten Bau, der im Osten in eine halbrunde Apsis mündet, und einen umgreifenden, zur Apsis konisch zulaufenden, niedrigeren Baukörper. So ergibt sich ein Lichtband mit dreieckigen Öffnungen, das einem Obergaden ähnlich, das Mittelschiff beleuchtet, wobei im Kirchenraum kein Mittelschiff ausgebildet ist. Das Lichtband ist konstruktiv ein Beton-Fachwerkträger, der auf der gemauerten Apsis im Osten und auf zwei runden Stützen im Westen aufliegt und den erhöhten Teil sowie die Dächer der niedrigeren Seitenteile trägt.

Beidseitig der Apsis sind raumhohe Buntglasfenster in Betonrahmen mit stilisierten christlichen Motiven angeordnet, die im Kontrast zu den mächtigen, fensterlosen Ziegelsteinwänden stehen. Vom Betrachter aus links liegt die Evangelienseite und rechts die Epistelseite. Die Bildfenster rahmen und steigern die Wirkung der zentral angeordneten Apsis mit dem leicht erhöht stehenden Altar. Die Westseite mit Empore, Orgel und Nebenräumen ist ebenso mittig geschlossen und seitlich mit raumhohen Fensterbändern von den Außenwänden abgelöst. Das dominierende Material ist der rote Ziegelstein der Wände, der mit dem hellen Travertin des Bodens, dem schalungsrauhen Beton des Lichtgadens, dem Holz des Mobiliars und der Deckenverkleidung harmoniert.

Beim Glockenturm dominiert der Beton, der das Traggerüst bildet. Lediglich die unteren zwei Drittel sind zwischen den Eckpfeilern mit rotem Ziegel ausgemauert.

Der Kirchenbau steht aus künstlerischen und wegen seiner dominanten Wirkung im Straßenbild auch aus städtebaulichen Gründen unter Denkmalschutz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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