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Im April 1914, kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges, waren auf Anordnung Kaiser Wilhelm II durch Mainzer Pioniere jenseits des Limes und in der Nähe des Dreimühlborns (Gemarkung Wehrheim-Obernhain, Fl.12, Flst. 3/2) zwei römische Anlagen zum Vorbild nehmende Modellschanzen angelegt worden. Sie wurden innerhalb von sechs Tagen im Sinne praktischer Altertumsforschung, als Übung einer geschlossenen Truppe ganz ohne weitere Vorbereitung nach den Vorschriften der römischen Lagerordnung und unter Berücksichtigung militärischer Gesichtspunkte hergestellt. Von diesen erhalten ist die südliche Schanze, mit deutlich sich abzeichnendem, von einem Doppelgraben umgebenen Vierseitwall und dem im Norden liegenden Zugang. Kulturdenkmal aus kulturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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