Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das viergeschossige späthistoristische Mietwohngebäude vom Ende des 19. Jh. steht als Teil der Gesamtanlage Johannesviertel in seinem äußeren Erscheinungsbild unter Denkmalschutz. Die eklektizistische Fassade weist reich geschmückte Fensterrahmungen mit stilisierten von der Gotik, der Renaissance und dem Barock entlehnten Dekorationselementen auf.
Im Eingangsbereich des Treppenhauses befindet sind eine Dekorationsmalerei an Wänden und Decken von hoher kunsthandwerklicher Qualität. In vier rechteckig gerahmten Feldern der Wände sind üppige abstrahierte Pflanzenmotive mit Stängeln, Blättern und Blüten dargestellt, deren Formensprache dem Jugendstil zugeordnet werden kann. In den zwei mittleren abgeschrägten Feldern finden sich außer der sparsameren Pflanzenornamentik je ein Vogel in naturalistischer Darstellung, ein Storch und eine Wildgans, die auf einfachen illusionistischen Rankgerüsten sitzen.
Die Decke weist zwei Felder unterschiedlicher Qualität auf: ein gröber ausgemaltes Motiv mit abstrahierten Pflanzen und einem Vogel, eingefasst von einer Jugendstil-Ornamentlinie sowie ein geometrisch gerahmtes Feld, das zeittypisch historistisch, in einer Illusionsmalerei Ausblick auf einen leicht bewölkten, sommerlichen Himmel mit kleinen Vögeln bietet, der von einer asymmetrisch geführten Pflanzenranke im Vordergrund mit Blüten unterbrochen ist und in seiner durchscheinenden Leichtigkeit von japanischer Malkunst inspiriert erscheint.
Die Dekorationsmalerei im Eingangsbereich steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |