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Die Oberförsterei Eberstadt verwaltete stets ein besonders großes Waldgebiet. Zu diesem gehörte nicht nur der einheimische Forst, sondern auch die Waldungen von Pfungstadt, Eschollbrücken, Nieder-Beerbach und zeitweise bis nach Bickenbach. Dienstort der Eberstädter Oberförsterei war auch die Forsthofreite Sommersgrund mit dem 1913 erbauten Hauptgebäude.
Diese heute zu Wohnzwecken genutzte ehemalige Forsthofreite besteht aus einem einstöckigen Wohnhaus mit seitlich angefügten Riegel des Stall- und Scheunengebäudes. Das Forsthaus mit Biberschwanz gedecktem Satteldach, Bruchsteinsockel und Fensterklappläden ist an den Stirnseiten im Giebel mit einer Holzschalung versehen. Der unmittelbar anschließende ebenfalls eingeschossige Scheunenbau ist ein konstruktiver Fachwerkbau mit Sichtklinkerausfachungen.
Die Hofreite weist eine klare, auf Einfachheit bedachte Formensprache auf, die sich dem heimatstilbezogenen Siedlungsbau angleicht und so den bisherigen, oft nüchternen oder repräsentativen Forsthausstil überwindet. Dabei sind die verwendeten Materialien und die handwerkliche Bauweise bis ins Detail von Bedeutung.
Die Forsthofreite steht aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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