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Der dominierenden mittleren Grabstele mit den Namen der hier beigesetzten Mitglieder der Familien Heydte, Heim und Heuster ist seitlich je eine etwas zurückspringende Steintafel angefügt. In das Zentrum ist ein bis zum Fuß des Grabmals reichendes Kreuz gesetzt. Zu beiden Seiten des Kreuzes sind Namen und Lebensdaten der hier Beigesetzten aufgelistet. Die auf einen schlichten Sockel gestellte Grabstele aus Muschelkalk füllt die gesamte Breite des Grabfeldes aus.
Auf der linken Seite weist eine Bronzetafel des Bildhauers und Künstlerkoloniemitglieds Ludwig Habich (1872–1949) das Grab des Malers Heinz Heim (12.12.1859–12.7.1895) aus (Signatur: "LHABICH"). Der Landschafts- und Genremaler Heinz Heim kann mit seiner in freier Manier geschaffenen realistischen Freilichtmalerei zur Avantgarde seiner Zeit gezählt werden. Das Bronzerelief zeigt den Kopf des Künstlers im Halbprofil, mit zurückgekämmtem Haar, seine markanten Gesichtszüge werden durch einen Bart verstärkt. Lorbeerblätter sind ihm als Ehrenzeichen seiner künstlerischen Leistungen beigefügt, darunter findet sich der Name des Verstorbenen.
Die Bronzetafel auf der rechten Seite erinnert an den im Ersten Weltkrieg gefallenen Fritz Heim. (Inschrift: "Fritz Heim, 5.10.1896. Er starb den Heldentod bei Combles/Nordfrankreich am 23.8.1918"). Anstelle seines Kopfes mit Gesicht ist nur ein Soldatenhelm zu sehen, geschmückt mit Eichenlaub. Die gefallenen Soldaten konnten meist nicht in ihre Heimat überführt werden, oft wusste man nicht einmal den genauen Sterbeort. So steht hier nur ein Erinnerungsmal. Das Eiserne Kreuz links oben auf der Bildtafel verweist auf die Auszeichnung des Gefallenen.
Die geometrisch gereihten Gitterstäbe der Einfriedung laufen nach oben in einer geschwungenen Linie zusammen und umschließen dabei ein Oval, am unteren Rand bilden sie eine Art Mäanderband. Dieser schmiedeeiserne Zaun zeigt ein typisches Dekor des Jugendstils um 1900. Solche Grabgitter verweisen auf die Vorstellung eines „Totengärtchens“ und waren bis zur Friedhofsreform zu Beginn des 20. Jahrhunderts Teil einer jeden Grabanlage. Sie sind Zeugen der Friedhofskultur des 19. Jahrhunderts. Die Grabstätte ist mit ihrer originalen Einfriedung erhalten und befindet sich leider in ruinösem Zustand.
Das Grabmal steht aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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