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Das Grabmal wird von einer 1,60 m breiten und 3 m hohen rechteckigen Stele aus Muschelkalk gebildet. Die zurückgesetzte Mitte wird von einer flachen Rundbogennische bestimmt, in die auf Augenhöhe ein vollplastisches Bildnis des hier beigesetzten Gustav von Römheld gesetzt ist. Die von dem Künstlerkoloniemitglied Heinrich Jobst gestaltete Bronze zeigt den Kabinettschef mit markanten Zügen, Schnauz- und Kinnbart als Bildniskopf. Darunter kann auf einem dafür angebrachten Steinquader ein frischer Kranz gehängt werden.
Die beiden seitlichen Flächen sind kunstvoll mit Palmzweigen geschmückt und mit Inschriften versehen.
Linke Seite:
GUSTAV VON RÖMHELD WIRKLICHER GEHEIMRAT U EXZELLENZ GEB. 27. I. 1861 GEST. 12. IV. 1933
ELSA VON RÖMHELD GEB. KNÖCKEL GEB. 31. X: 1879 GEST. 26.XI.1944
Rechte Seite:
DEM EDLEN MENSCHEN U FREUNDE ALLES GUTEN U SCHÖNEN IN DANKBARKEIT GEWIDMET
MARTHA REICHMANN-VON RÖMHELD GEB. V. RÖMHELD GEB 2.V.1900 GEST. 12. III. 1959
In der Fläche oberhalb der Büste und der seitlichen Inschriften sind rechts und links je ein christliches Kreuz mit den griechischen Zeichen Alpha und Omega für Anfang und Ende gesetzt, ein Christussymbol das auf die Apokalypse verweist. In die Mitte zwischen diesen Zeichen ist das Symbol des schräg gestellten Kreuzes mit dem eingeschriebenen P zu finden. X [Chi] und P [Rho] bilden mit den Initialen Christi das Christogramm und kann als Siegeszeichen gelesen werden, das hier wohl als Sieg über den Tod zu deuten ist.
Darüber die Inschrift:
BARMHERZIG UND GNÄDIG IST DER HERR GEDULDIG UND VON GROSSER GÜTE
Der Geheimrat Gustav von Römheld (1861-1933) war von 1904–1921 Direktor des Hessischen Landesmuseums. Als Kabinettsdirektor und engster Berater Großherzog Ernst Ludwigs gilt Römheld als Mitbegründer der Darmstädter Künstlerkolonie auf der Mathildenhöhe. Nach der Proklamation des Volksstaates Hessen am 9. November 1918 führte Römheld die Verhandlungen über die Verteilung des Eigentums der großherzoglichen Familie.
Das Grabmal steht aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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