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Das um 1910 entstandene relativ schlichte Landhaus folgt dem Stil der Heimatlichen Bauweise. Es handelt sich um ein giebelständiges eineinhalb geschossiges Kniestockhaus, wie es an der Fassade durch die Form der Holzverschindelung des Giebels deutlich wird. Der Spitzboden des mit naturroten Biberschwanzziegeln gedeckten steilen Daches wurde wahrscheinlich nachträglich zu Wohnzwecken ausgebaut. Der Sockel besteht aus Bruchstein und die Außenwände sind verputzt. Die mit Klappläden versehenen Fenster des Erdgeschosses fallen durch die unterschiedliche Sprossendichte in den verschiedenen Bereichen der Fensteröffnung auf, eine vom traditionalistischen Bauen beeinflusste Fenstergliederung. Die Erschließung erfolgt über einen auf der Nordseite liegenden, in die Traufe eingeschnittenen Treppenhausturm mit Walmdach, dessen Obergeschoss mit einem Schmuckfachwerk gestaltet ist.
Das Gebäude steht aus künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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