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Die Brunnenstube des Wasserwerks Eberstadt (1963 aufgegeben) stammt ausweislich seiner Inschrift von 1928. In außergewöhnlich auffälliger Form entstand hier im Wald ein architektonisch-künstlerisches Bauwerk, das stilistisch dem Expressionismus zuzuordnen ist. Die Bekrönung über dem mittig in der Wand gelegenen Eingangstürchen bildet ein ausladender dreizackiger Schildgiebel, der von scharrierten, abgeschrägten Kunststeinplatten gefasst ist. Aus scharriertem Kunststein bestehen auch das Türgewände und die Inschrifttafel, während die Wand aus Mauerwerk rauh verputzt ist. Diese weit über das technisch Notwendige hinausgehende, zackige, breitgelagerte Figur der Brunnenstube bildet einen kunstvollen Gegensatz zur umgebenden natürlichen Landschaft.
Die Brunnenstube steht aus künstlerischen und technischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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