Ansicht west (Foto: Nikolaus Heiss)
Hof (Foto: Nikolaus Heiss)
Reithalle (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Oberfeld
  • Dieburger Straße 241
Reithalle
Flur: 28
Flurstück: 59/3

Die Reithalle in der Dieburger Straße steht auf dem selben Grundstück wie das heutige Georg-Christoph-Lichtenberg-Haus, das 1899 als Parkhotel entstand und in den Jahren 1909-1911 zu einem großzügigen Wohnhaus - "Haus Hagenburg" - für Prinz Otto von Schaumburg-Lippe und dessen Frau, Anna Gräfin von Hagenburg, umgebaut wurde. Gleichzeitig mit diesem grundlegenden Umbau entstand auf der südwestlichen Seite des Grundstücks ein den Hof umschließender Gebäudekomplex, bestehend aus Reithalle, Stallung und Autogarage. Er blieb im Krieg unzerstört und gilt deshalb als ein seltenes Beispiel einer Stallanlage aus der Zeit des Jugendstils und des Traditionalismus.

Die Reithalle ist etwa 15 mal 20 Meter groß und ist von einer für die Zeit fortschrittlichen doppelschaligen, freispannenden Gewölbekonstruktion aus Stahl überdeckt. Die flach gewölbte innere Verkleidung verdeckt die Stahl-Fachwerkträger. Das glockenförmige Dach ist mit naturroten Biberschwanzziegeln gedeckt. Jeweils drei große, hoch liegende Rundbogenfenster an den Stirnseiten belichten die Halle, wobei die größeren mittleren noch original mit Stahlsprossen gegliedert, die beiden kleineren seitlichen unpassend mit Glasbausteinen verschlossen sind.

Südlich im Anschluss an die Halle befinden sich die Stallungen und die dazugehörigen Versorgungsräume. Von hier aus gelangt man in das Dachgeschoss, in dem sich die Zimmer für die Bediensteten befanden. Dieser eingeschossige Längsriegel hat ein Mansarddach, dessen unterer Teil mit Schiefer und der obere mit naturroten Biberschwanzziegeln gedeckt ist.

Der gegenüber der Reithalle liegende Querriegel zeigt das gleiche Erscheinungsbild. Er wurde ursprünglich als Autogarage genutzt und dient heute als Lager und Fahrradstellplatz. Die gesamte Anlage wird heute von dem Reiterverein der Technischen Universität Darmstadt genutzt und ist Eigentum des Landes Hessen.

Der Gebäudekomplex ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und technischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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