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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Unmittelbar am nördlichen Eck des Hauses Tanzhausstraße 13 befindlicher seltener Grenzstein mit der Inschrift "CRONBERG" und der Jahreszahl 1572. Die dem Haus zugewandte Seite ist nicht einsehbar, die Beschriftung lautet "KOENIGSTEIN". Der Stein befand sich ursprünglich im Grenzverlauf zwischen Mammolsheimer und Kronberger Gemarkung im Kronthal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |