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Die Ansiedlung der Höfe des Weilers Dilshofen gehen zurück auf eine Wildhube im Bannforst Dreieich. Die Höfe liegen in einer fruchtbaren Lößmulde westlich von Reinheim, die vom Dilsbach in west-östlicher Richtung durchflossen wird. Seit dem 15. Jh. ist mindestens ein Hofgut belegt, das den Landgrafen von Hessen-Darmstadt gehörte und verpachtet war. Spätestens seit dem 17. Jh. war ein weiterer Hof entstanden, dessen Besitzer Anfang des 19. Jhs. einen zweiten Hof für seinen jüngeren Sohn erbaute (älterer und jüngerer Dilshof). Die Grenze zwischen dem Umstädter und dem Lichtenberger Zentbezirk verlief mitten durch Dilshofen, was bis heute dazu führt, dass die westlich gelegene Domäne zu Ober-Ramstadt, die beiden östlich gelegenen Dilshöfe zu Reinheim-Zeilhard gehören. Mit dem Bau der Odenwaldbahn im 19. Jh. und dem Haltepunkt Zeilhard entstand östlich der historischen Höfe ein kleines Neubaugebiet, welches jedoch die historische Einbettung der drei Höfe in die Kulturlandschaft nicht beeinträchtigt.
Südlich des Dilsbachs gelegen umstehen die drei historischen Einzelgebäude des Hofs einen Innenhof, von dem aus alle Teile erschlossen werden. Das Wohnhaus, massiv, traufständig, zweigeschossig, Satteldach mit beidseitigem Krüppelwalm, stammt noch aus der Erbauungszeit um 1827. Die hochrechteckigen Fenster in Sandsteingewänden trugen ursprünglich Klappläden. Das eingeschossige östliche Gebäude trägt im Schlussstein der Torfahrt die genannte Datierung. Das nördliche ehemalige Stallgebäude bereits saniert. Das westliche Gebäude des 20. Jhs. schließt den Hof räumlich ab, ist aber substanziell denkmalpflegerisch wertlos. Geschichtliche Gründe sprechen für einen Erhalt der Anlage, eingebettet in die umgebende Landschaft.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |