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Zwischen Heusenstamm im Osten und dem Stadtkern von Neu-Isenburg im Westen, direkt am Offenbacher Kreuz und doch von Wald umgeben, liegt St. Christoph im Mittelpunkt der nachkriegsmodernen Neubausiedlung Gravenbruch. Der Dreiherrnsteinplatz verbindet die Wohnbereiche der Siedlung und ist zugleich umgeben von deren öffentlichen Räumen (Post, Schule, Jugend- und Ladenzentrum) und gerahmt von deren beiden Kirchen: die evangelische im Westen (nach Abbruch des Hauptbaus nur noch der Turm erhalten), die katholische im Osten.
Der aus geschwungenen Wandscheiben geformte betonsichtige Campanile von St. Christoph war bis zu seinem Abbruch dem flachgedeckten Kirchenschiff auf elliptischen Grundriss im Südwesten zur Seite gestellt. Das weiss gefasste Schiff, das zum Platz ein figuratives Mosaik zeigt, wird von vertikalen Fensterschlitzen geprägt und durch ein Oberlicht auf elliptischen Grundriss überragt. Betritt man den Kirchenraum von Platz her von Westen durch einen der breiten Eingänge, die zwischen sich eine Kapelle bergen, öffnet sich unter der Orgelempore der weite Kichenraum. Zwei Bankblöcke mit Mittelgang leiten zum erhöhten Altarraum im Osten. Der eingezogene Raumbereich wird duch seitliche Fensterschlitze mit Betonverglasung erhellt, deren Farben sich von West nach Ost sowie von unten nach oben aufhellen.
Städtebaulich rahmt St. Christoph mit seinem Campanile, ehemals im ökumenischen Gegenüber zur Evangelischen Kirche (1964), den zentralen Platz der Siedlung. Orts- und kirchengeschichtlich steht St. Christoph für die Beheimatung der "Neubürger" in der Trabantenstadt, die ihrerseits als rein privatwirtschaftliches Unterfangen ein siedlungsgeschichtlich bemerkenswertes Projekt darstellt. Künstlerisch prägte Bilek, der schon mit Hl. Kreuz in Offenbach (1956) großstädtischere Formen zeigte, für Gravenbruch eine nach außen repräsentative, nach innen bergende Kirche. Ähnlich wie schon bei der Zusammenarbeit mit dem Offenbacher Stadtbaurat Bayer in Waldheim, wurde Bileks hohes Gespür für Material und Proportion auch in Gravenbruch durch Weber und Stiefken in seiner stadträumlichen und baukünstlerischen Qulität noch gesteigert.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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