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Landgraf-Georg-Straße 2, 4, 6
Die Umwidmung des östlich des Stadtschlosses gelegenen kriegszerstörten Altstadtgeländes als künftiges Erweiterungsgebiet der TH Darmstadt erfolgte 1953. Ab 1954 begann man mit der Errichtung von Institutsbauten.
Die Gebäudegruppe der Elektrotechnik entstand 1958-59 nach Entwürfen von Karl-Heinz Schelling, Gerhard Bartels und Rolf Dreesen vom Hochschulbauamt Darmstadt. Die Breitseiten des Institutsbaus sind mit durchgehenden Fensterbändern, Sonnenschutzblenden und Brüstungsbändern aus gelben Klinkern horizontal gegliedert. Seine Stirnseiten hingegen weisen lediglich Öffnungen an den Enden der Flure auf und sind dementsprechend überwiegend mit gebäudehohen vertikalen Mauerscheiben, ebenfalls aus gelben Klinkern, geschlossen. Diesem mächtigen und regelmäßigen, mit der rationalen Logik eines Bürogebäudes geformten Quader ist der Hörsaalbau vorgelagert. Es bildet gleichsam den Hintergrund und die Kulisse für das skulpturale Hexagon. Die Nahtstelle zwischen den Bauteilen bildet ein zweigeschossiger, transparenter Verbindungsgang, getragen von dünnen Stahlstützen, der im Institutsbau in die asymmetrisch gelegene Querachse mit Treppenhaus führt und weiter nach Osten erdgeschossig eine direkte Verknüpfung zu den Versuchshallen herstellt. Die Gebäudekomposition von Instituts- und Hörsaalbau folgt den Prinzipien der additiven Bauweise mit in Bezug stehenden stereometrischen Körpern, die in großzügige Grünflächen eingebettet, den Geist der Moderne mit Licht, Luft und Sonne widerspiegeln.
Die benannten Gebäude gelten als gelungenes Beispiel für das moderne Bauen in den 1950er Jahren, das an die Architekturauffassung des Bauhauses anknüpft und mit Glasflächen in ausgefachten Stahlrahmen Transparenz und Leichtigkeit vermittelt. Sie bilden eine Gesamtanlage im Sinne des § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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