Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am Eingang zum Gebäude Berliner Allee 5, aber zum Haus Berliner Allee 7 gehörig, gestaltete Eberhard Schlotter 1954 ein Mosaik aus Trümmerschutt und Natursteinscherben. Das Mosaik, auf der Nordostecke des Hauses Berliner Allee 7 ist in beige-braun-Tönen gehalten und zeigt einen Vogel, der sich zu seinem Nest mitten im Schilfdickicht hinabbeugt, um seine Jungen zu füttern. Das 1954 an der Fassade der Firma "Nährengel" entstandene Werk ist ein wichtiger Bestandteil des künstlerischen Gesamtwerkes Schlotters.
Das Relief steht als Sachteil aus künstlerischen Grüden unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |