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Von dem seit dem Mittelalter bestehenden Rittergut, das als hessisches Lehen zunächst der Familie von Hase, ab der Mitte des 15. Jahrhunderts der Familie von Calenberg aufgegeben war, und 1772 als Domäne an die Landgrafen zurückfiel, blieben nach dem Abbruch 1956 nur geringe Mauerreste erhalten. Es handelt sich um die aus Sandstein errichtete Umfassungsmauer zur Friedrich-Engels-Straße sowie um einen Kellerrest des Herrenhauses, vor dem zwei Wappensteine mit reichen Helmzieren aufgestellt sind: Allianzwappen der Familien von Calenberg und von Amelunxen sowie das Allianzwappen des Heidenreich von Calenberg und seiner Gemahlin Elisabeth von Cramm aus dem 16. Jahrhundert. Domänenmauer und Wappentafeln besitzen als letzte Zeugnisse der Grundherrschaft in Rothwesten als Sachgesamtheit nach § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen Gründen Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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