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Areal aus Braubachstraße 1,3,5,7, Fahrgasse 21, 23, 25, 27, 29, Hainer Hof, Hainer Hof 1, 2, 3, 3a, 5, 7, 9, Domplatz 8, 10, 12.
Zusammenhängendes Areal aus der Zeit des Wiederaufbaus, Integration von altem Baubestand in die Neubebauung, vornehmlich Wohnhäuser. Prägendes Merkmal ist hier die großzügige Anlage der Höfe. Hervorzuheben ist der Hainer Hof, der sich in seiner Gestaltung an den Vorkriegszustand anlehnt und mit den Gebäuden Fahrgasse 27 und Hainer Hof 9 einen Teil seiner ursprünglichen Bebauung von 1937-39 aufweist.Ebenfalls prägend ist das Wohngebäude Hainer Hof 1, das mit seinen aufgeständerten Obergeschossenüber die Flucht der Kannengießergassehinausragt und in denHainer Hof überleitet. Als besonders prägend ist die Eckbebauung Braubachstraße 1/Fahrgasse 29 einzuschätzen, die 1953 nach Plänen des Architekten Fritz Fischer errichtet wurde und bei architektonisch bemerkenswerter Gestaltung eine städtebaulich markante Sichtachse zwischen Fahrgasse und Dom schafft.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |