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Bürogebäude mit Ladenzeile und Postfiliale von Alfred Caspari zwischen 1970 und 1973 errichtet
Geschichtliche Informationen
Angesichts des wirtschaftlichen Strukturwandels durch den stark wachsenden tertiären Sektor plante man eine Entlastung der bereits stark verdichteten Frankfurter Innenstadt. Ab 1959 entwickelte das Stadtplanungsamt südlich des Mains am westlichen Rand von Niederrad die „Bürostadt Niederrad“ als durchgrünte City-Entlastung in Monofunktion. 1964/65 wurde nach den Prinzipien der Charta von Athen die aufgelockerte und gegliederte „Bürostadt im Grünen“ sukzessive errichtet. Das Konzept sah orthogonal ausgerichtete Hochhausscheiben sowie kombinierte Hoch- und Flachbauten vor. Der auf Verwaltungs- und Industriebauten spezialisierte Alfred H. Caspari entwarf den zwischen 1970 und 1973 errichtete Bau für die Europäische Bauträger- und Wirtschafts-AG.
Baubeschreibung
Das zwölfgeschossige Scheibenhochhaus in Nordsüd-Ausrichtung wurde als zweibündige Anlage entworfen und als Stahlbetonskelett auf einem regelmäßigen Stützenraster errichtet. Das Gebäude erhielt eine Tiefgarage mit 95 Stellplätzen. Die beiden Erschließungskerne weisen neben den Treppenhäusern insgesamt drei Aufzüge auf. Im Erdgeschoss erfuhr der Bau eine funktionelle Erweiterung durch eine Ladenzone sowie durch den eingeschossigen, gelben Backsteinbau einer Postfiliale im Süden, der sich durch seine Materialität bewusst vom übrigen Baukörper absetzt. Am südlichen Gebäudedrittel befindet sich der westliche Haupteingang mit seinem vertikal hervorgehobenen Treppenhaus, welches rückwärtig durch Bauglas geschlossen und belichtet wird.
Das regelmäßige Stützenraster bildet sich an der gesamten Fassade ab, am deutlichsten im Erdgeschoss an den unmittelbar an der Fassadenhülle stehenden Stützen. In den Obergeschossen zeigt sich die Stützenfolge an der Rhythmisierung der dreiteiligen Fenstergruppen. Die durchlaufenden Brüstungsbänder bestehen aus dunkel eloxierten Aluminiumplatten. Die Brüstungszone war ursprünglich mit schwarzen Delogcolor-Glasplatten verkleidet. Sie wurden 1978 von Caspari aus Wärmeschutzgründen durch Aluminiumplatten ersetzt. In diesem Jahr wurde aus dem gleichen Grund die Einfachverglasung durch eine Isolierverglasung ersetzt. Weiterhin erhielten die Eingangs- und die Ladenzone ein Vordach in Stahlkonstruktion. Aluminiumfenster und -türen bestimmen die Optik der Fassade, die bis auf die Nordseite Außenjalousien als Sonnenschutz erhielten. Das Dachgeschoss bildet eine Art Penthouse mit weiteren Büroräumen im südlichen Bauabschnitt.
Veränderungen
Die Eingänge wurden in zeitgenössischen Formen und Farben erneuert, der Großteil der Alufenster ist jedoch bauzeitlich. Wechselnde Mieter bedingten Büroumbauten in allen Geschossen. Die Fenster der Ladenzeile sind bis auf die nordwestlichen Abschnitte erneuert (der nördlichste Westeingang weist noch einen alten Eingang mit holzbesetzten Türgriffen auf). Die Stahlkonstruktion der stirnseitigen Fluchttreppen mit ihren reizvollen trichterförmigen Aufsätzen wurden 1994 durch den Architekten Karl Grünzig entworfen.
Begründung
Der langgestreckte Hochhausriegel besticht durch seine klare Linienführung und seine differenzierte Farbgebung in Silber- und Schwarztönen. Das Gebäude zählt zu den typischen Beispielen des Funktionalismus der Jahre um 1970 in Frankfurt. Die Ladenzone und der Backsteinbau der Postfiliale lockern die strenge Kubatur der Hochhausscheibe und bilden zugleich weitere Funktionalitäten ab. Dadurch hebt sich das Gebäude von vergleichbaren Beispielen dieser Epoche ab. Das Gebäude setzt einen klaren städtebaulichen Akzent als Eingangsmotiv in die Bürostadt von Norden.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen
Literatur
Schembs, Hans Otto: Das Werden der Bürostadt Niederrad. Die monofunktionale Stadt II. In: Bartetzko, Dieter (Hrsg.): Sprung in die Moderne. Frankfurt am Main, die Stadt der 50er Jahre. Frankfurt/New York 1994, S. 136-141.
Hero, Caroline: Die „Bürostadt Niederrad“. (Notizen zum Denkmalschutz; 18), Frankfurt/M 2019.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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