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Verwaltungsgebäude der Firma Nestlé des Architekturbüros Meid & Romeick von 1968–1970.
Geschichtliche Informationen
Ab 1962 plante man zwischen Stadtwald und Main eine „Bürostadt im Grünen“. 1964/65 wurde nach den Prinzipien der Charta von Athen die aufgelockerte und durchgrünte Bürostadt Niederrad sukzessive errichtet. 40% der größtenteils 40.000 m2 großen Grundstücke mussten als Grünfläche genutzt werden. Das Konzept sah orthogonal ausgerichtete Hochhausscheiben sowie kombinierte Hoch- und Flachbauten vor.
Die Gründung der Frankfurter Verwaltungszentrale der Firma Nestlé ist eng verbunden mit dem Leben des Firmengründers Heinrich Nestle, der aus Frankfurt am Main stammte und 1867 in der Schweiz die Firma "Farine Lactée Heinrich Nestlé" gründete. In den 1960er Jahren gründete Nestlé eine GmbH, die die deutschen Unternehmungen in einem Verwaltungssitz in Frankfurt zusammenfassen sollte.
1967 entwarfen die Architekten Max Meid und Helmut Romeick das 13-geschossige Verwaltungsgebäude. Es wurde zwischen 1968 und 1970 errichtet. Die offizielle Einweihung erfolgte am 4. Februar 1971. Zusammen mit dem Verwaltungsgebäude wurden nördlich desselben ein Laborgebäude, eine Parkgarage sowie ein Betriebskindergarten errichtet.
Beschreibung
Das Verwaltungsgebäude wurde in Ost-West-Richtung auf dem südlichen Teil eines 40.000 m2 großen Grundstücks entlang der Lyoner Straße errichtet. Das Scheibenhochhaus ruht auf einem regelmäßigen Stützenraster von 7,20 m Achsweite. Im Erdgeschoss wurden die Rundstützen durch die zurück versetzten Fensterfronten freigestellt. An der Südseite betont ein weit auskragendes Flugdach den Haupteingang. Die Obergeschosse verschlanken sich von den Stirnseiten her und bilden im östlichen Drittel eine leichte Einknickung. An Nord- und Südseite sitzen graue Stahlbrüstungen mit Seilgeländern auf den weiß gehaltenen Laufgängen. Dahinter liegen graue Fassadenelemente mit niedriger Brüstung und großen Fensterscheiben. Die vertikalen weißen Stahlstreben dienen der Entwässerung und betonen mit den horizontalen Laufgängen das Stützenraster. An den dreieckig zulaufenden Stirnseiten des Gebäudes sitzen mit grauem Stein verkleidete Treppenhäuser. Das zurückspringende Dachgeschoss erhielt einen optisch massiven Abschluss und bildet so eine Klammer mit dem ebenso betonten Abschluss des Erdgeschosses. Auf dem Dachgeschoss wurde ein sogenanntes "Mitarbeiter-Kasino", eine Küche, ein großer Vortragssaal sowie ein großes Konferenzzimmer eingerichtet. Den Abschluss bildet das sogenannte Penthouse, das zugleich als Werbeträger der Firma dient.
Spätere Veränderungen
Das Innere des Verwaltungsgebäudes wurde mehrfach umgebaut. Die bauzeitliche Fassade wurde jedoch nur auf wenigen Geschossen in Teilen erneuert. Ab den 1980er Jahren wurden im Erdgeschoss, im 9. und 12. Stockwerk sowie im Penthouse Teile der Fassadenelemente und einige Glasscheiben der ansonsten bauzeitlichen Fassade ausgetauscht. An den Laufgängen der Fassade wurden Mitte der 1980er Jahre Edelstahlbrüstungen mit Seilgeländern angebracht. Die Quarzit-Schiefer-Verkleidung der Treppenhäuser wurde durch Granit Verde Fontaine ersetzt. Von 1993 bis 1999 erfolgte eine Asbestsanierung aller Stockwerke mit begleitenden Umbaumaßnahmen. Das eingeschossige Laborgebäude wurde 1990 mit einem segmentbogigen Dachwerk aufgestockt und ist heute Kantine. Das Parkhaus wurde erweitert, der Betriebskindergarten 2015 abgerissen.
Begründung
Das Nestlé-Verwaltungsgebäude besticht durch ein sorgfältig komponiertes Fassadenraster in Grau- und Weißtönen sowie durch einen ausgewogenen Materialmix. Die massive Gebäudekubatur wurde durch Faltungen an den Längs- und Stirnseiten feinsinnig betont sowie durch stirnseitige Treppenhäuser bauplastisch bereichert. Mit seiner hochwertigen Fassade zählt das Hochhaus zu den qualitätvollsten Gebäuden in der Bürostadt Niederrad. An seiner Südseite ergeben sich städtebaulich wirksame Sichtbeziehungen zur Lyoner Straße sowie zur westlich gelegenen Olivetti-Zentrale.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |