Nebengebäude Ansicht von Norden (Foto: Nikolaus Heiss)
Nebengebäude Ansicht von Süden (Foto: Nikolaus Heiss)
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Gewerbegebiet West
  • Rheinstraße 62
ehem. Großherzogliche Landwirtschaftskammer
Flur: 17
Flurstück: 64/291

Repräsentatives Hauptgebäude mit Nebengebäude

Hauptgebäude

Der eindrucksvolle, an der Rheinstraße gelegene Hauptbau der ehemaligen Großherzoglichen Landwirtschaftskammer wurde 1914 nach Entwurf des Architekten und Darmstädter Bauinspektors Wilhelm Thaler errichtet, der bereits 1903-05 gemeinsam mit Karl Hofmann den heutigen Altbau des Darmstädter Amtsgerichtes entworfen hatte. 1945 diente das Gebäude vorübergehend als Sitz der „Deutschen Regierung des Landes Hessen“. Im Anschluss beherbergte es Dienststellen verschiedener staatlicher Behörden, zuletzt mehrere Abteilungen des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Das einst den Stadtraum entlang der prominenten Ost-West-Achse Darmstadts prägende, palaisartige Hauptgebäude ist stilistisch dem späten Historismus zuzuordnen. Seine historisierte Bauform ist dem Gestaltungskanon barocker Architektur entlehnt. Als dekoratives Element zum Einsatz kommt der Kontrast zwischen heller Putzfassade und Naturstein, der den viergeschossigen und dreizehnachsigen Baukörper gliedert. Das voluminöse Mansarddach ist mit Schiefer gedeckt. Den einzigen skulpturalen Schmuck des neubarocken Baus stellen vier Putten auf der Balustrade des zentralen Altans dar. Sie sind Werke des Bildhauers Heinrich Jobst. Jobst, dessen Arbeiten mehrfach im Darmstädter Stadtgebiet und vor allem im Bad Nauheimer Sprudelhof zu finden sind, war Mitglied der Darmstädter Künstlerkolonie.

Nebengebäude

Das südlich des Hauptbaus gelegene, zweigeschossige Nebengebäude mit Walmdach und Fledermausgaupen diente vermutlich als Wohnhaus für die Hausverwaltung und als Remise. Seine Architektur ist wesentlich schlichter gehalten als die des Hauptgebäudes aber dennoch anspruchsvoll gestaltet. Die in die Putzfassade eingeschnittenen, regelmäßig angeordneten, hochrechteckigen Fensteröffnungen sind mit Holzsprossenfenstern verschlossen. Einige Holzklappläden und die mittig platzierte Hauseingangstür sind noch erhalten. Die Garagentore scheinen aus der Entstehungszeit zu stammen. Eine architektonische Besonderheit ist die Feuerschürze über den Garagenzufahrten, die über dem Hauseingang als Vordach dient.

Hauptgebäude und Nebengebäude der ehem. Großherzoglichen Landwirtschaftskammer sind aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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