Bismarckstraße 179 Wasserturm
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Hauptbahnhof/Tann
  • Bismarckstraße 179
Wasserturm
Flur: 37
Flurstück: 100/11

Der Wasserturm wurde 1912 nach Plänen des Mainzer Baurates Friedrich Mettegang errichtet. Der aus Ziegeln gemauerte und verputzte Turm mit Schieferdach gehört sowohl zur technischen als auch zur städtebaulichen Entwicklung des Stadtviertels rund um den Darmstädter Hauptbahnhof.

Der Turm, unter dessen Dach sowohl der Wasserhochbehälter als auch das Stellwerk IV des Hauptbahnhofes untergebracht waren, ist der letzte seiner Art. Von diesem Kombinationsmodell aus Wasserhochbehälter und Stellwerk existierten in Deutschland nur vier Stück.

Dieser Kombination ist auch der Erhalt des Wasserturms als Technikdenkmal zu verdanken, denn bereits Mitte der fünfziger Jahre, als die Bahnstrecke elektrifiziert wurde, wurde der Turm als Wasserbehälter überflüssig. Als Stellwerk aber besaß er seine Existenzberechtigung bis in die siebziger Jahre. 1978, nach dem Bau des neuen Stellwerkes, beschloß die Bahn den Abriß des Turmes. Das neue hessische Denkmalschutzgesetz und der engagierte neue Besitzer des Turmes sorgten für die Rettung des Technikdenkmales.

Interessant ist die Dachkonstruktion des schieferbedeckten Wasserturmes. Sie besteht aus einem Holztragwerk, das in Kombination mit dem nach oben offenen stählernen Wassertank die Dachhülle trägt. Der halbkugelförmige Hängebodentank heißt nach seinem Konstrukteur, Ingenieur Barkhausen, Barkhausen-Behälter.

Dieser Wasserbehältertyp wurde 1898 entwickelt und war vor allem nach der Jahrhundertwende weit verbreitet. Er gilt als zeittypische Konstruktion in der Entwicklungsgeschichte der Wasserhochbehälter.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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