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Große, dreiseitige Fachwerkhofanlage an der Einmündung des Malchenweges. Das Wohnhaus im Jahr 1805 von dem Landwirt und Dorfschultheiß Adam Büchler erbaut, zweigeschossig mit aufgeschobenem Satteldach. Das Fachwerk konstruktiv, d. h. ohne Zierformen, jedoch mit einem geringfügigen Geschossüberstand. Der straßenseitige Giebel verschindelt. In dem für Zeit und Region typischen Wohnbau befand sich bis 1856 eine Gastwirtschaft. Im Hof querstehende Scheune, gegenüber dem Wohnhaus neuere Remise. Seitlich der erneuerten Hofeinfahrt langgestreckter Sandsteintrog, an der Straßenecke Granitfindling als Denkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege.
Die Hofanlage ist von ortsgeschichtlicher sowie städtebaulicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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