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Das Grabmal der Familie Gissinger gehört zu den gut erhaltenen Beispielen expressionistischer Grabkunst. Typisch dafür sind die Form des nach oben hin breiter werdenden Steines mit dunkler Zackenabdeckung und der aus geometrischen Figuren zusammengesetzte Sockel des Kunststeines.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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