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Vogelsbergkreis
Alsfeld
  • Gesamtanlage VII
Altenburgstraße 60-68

An der Verbindungsstraße von Alsfeld Richtung Altenburg befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Pfeifenfabrik Raab. Nachdem 1869 die erste Pfeifenfabrik am Grabbrunnen in der Alsfelder Innenstadt von Johann Ludwig Raab gegründet worden ist, expandierte sein Sohn Ludwig aufgrund des großen Erfolgs und erwarb 1894 das am Stadtrand gelegene, fast 1 ha große Mühlenanwesen an der Altenburger Straße. Die bereits bestehenden Gebäude wurden im Zuge dessen zu 2- bis 3-Zimmer-Wohnungen für die zwölf zur Pfeifenproduktion gehörenden Arbeiterfamilien umgenutzt. Ludwig Raab und seine Frau Marie Specht ließen sich auf dem Gelände eine Villa errichten, die 1904 fertig gestellt wurde. Im gleichen Zeitraum entstanden zudem der riegelartige Fabrikationsbau und ein weiteres Mühlengebäude. Durch den technischen Fortschritt war die Firma, die sich auf Herstellung von Pfeifen aus Horn spezialisiert hatte, gezwungen ab 1932 auch die Verarbeitung von Kunststoffen voranzutreiben. Dies änderte sich allerdings abrupt nach dem Zweiten Weltkrieg. Otto Raab, der Sohn Ludwigs und damaliger Geschäftsführer, stieg auf die Herstellung von Hotel-, Labor- und Druckereimobiliar um. An den früheren Erfolg des Konzerns konnte damit allerdings nicht angeknüpft werden. 1991 erfolgte die Löschung der Firma im Handelsregister, wobei die Produktion bereits Jahre zuvor eingestellt worden ist.

Die Produktionsstätten der Raab’schen Pfeifen waren dicht an den vorhandenen Mühlgraben angelegt. Die Bestandsbauten des 19. Jh. wurden durch die Neubauten vom Beginn des 20. Jh. ergänzt. Das neu errichtete Mühlengebäude aus Backstein sorgte für die nötige Wasserkraft, die zur Produktion in der auf der anderen Seite des Mühlengrabens ursprünglich backsteinsichtigen Fabrikhalle benötigt wurde. Wohnhäuser mit Anbauten und das Trafohaus sorgen für eine städtebaulich geschlossene Baugruppe um den Mühlgraben herum und spiegeln dadurch den einst geschlossenen Produktionsablauf wider. Östlich der Produktionsstätten schließen sich größere Wirtschaftsbauten an, die als Abgrenzung zur dahinter liegenden Grün- und Waldfläche dienen. Die zum Straßenraum hin ausgerichtete Raab’sche Villa stellt zusammen mit dem riegelförmigen Fabrikgebäude die städtebauliche Dominante des Geländes dar.

Gestalterische Ergänzungen findet die Anlage durch den historischen Baumbestand und die größtenteils noch vorhandene bauzeitliche Einfriedung.

Das ehemalige Fabrikgelände der Firma Raab bildet nicht nur die frühere ruhmvolle Wirtschaftsgeschichte der Fabrikantenfamilie Raab mit der Nutzbarmachung von Wasserkraft ab, sondern ist auch Zeugnis der Stärke der Alsfelder Wirtschaft um die 20. Jahrhundertwende.

Die Altenburger Straße 60-68 ist Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus geschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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