Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Den westlichen Ortseingang beherrschendes, am rechtwinklig geführten Knick der Durchfahrtsstraße plaziertes Wohnhaus einer sonst erneuerten Hofanlage. Das Gebäude noch vollständig in Fachwerk errichtet, zweigeschossig mit aufgeschobenem Satteldach. Die Fachwerkkonfiguration deutet in die erste Hälfte des 18. Jhs., möglicherweise in die Jahre um 1700: leichter Geschoßüberstand, kräftige Eckständer und Mann-Figuren, geschweifte Brüstungsstreben mit Nasen, balusterartige Brüstungshölzer, Rautenmuster, profilierte Obergeschoßschwelle und Füllhölzer. Das Haus ist aus städtebaulichen, bau- und ortsgeschichtlichen sowie baukünstlerischen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |