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An der Verbindungsstraße zwischen Nanzhausen und Willershausen postierter Grenzstein, Material Sandstein mit waagerechten Riffeln, Größe über der Oberkante Gelände L/B/H = 40/40/90 cm, oberer Abschluss leicht zeltförmig, teiweise Beschädigungen. Eingelassen die Schriftzüge "WILLERSHAUSEN 0,4 + 26" und "NANZHAUSEN". Der Grenzstein ähnelt weiteren im Jahr 1858 aufgestellen Grenzstein zwischen den einzelnen Ortsteilen von Lohra.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |