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Den der Kirche benachbarten Friedhof, an dieser Stelle 1844 angelegt, schließt zur Straße eine Futtermauer, in die das Friedhofsportal integriert ist: Zwischen schlanken, kugelbekrönten Sandsteinpfeilern befinden sich zwei historisierend ausgestaltete eiserne Torflügel, darüber ist ein flacher Bogen aus profilierten Holzbalken gespannt. Mauer und Portal sind aus kulturgeschichtlichen Gründen erhaltenswert; zum Kulturdenkmal gehört die alte Baumgruppe, auf gleichem Grundstück zwischen Kirche und Friedhof gelegen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |