Grabmal
Grabmal
Gefallenendenkmal
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Üllershausen
  • Seeburgstraße
Friedhof Gefallenendenkmal, Grabmale
Flur: 1
Flurstück: 115/1

Das in den Hang integrierte Gefallenendenkmal auf dem Friedhof wurde 1932 durch Maurermeister Schmidt aus Schlitz errichtet, die heutige Form erhielt es 1959. An einen mit „Eisernem Kreuz" bekrönten und mit dem Relief eines Helms mit Eichenlaub versehenen Pfeiler schließen sich zu beiden Seiten Mauern an, die mit Namenstafeln der Gefallenen versehen sind.

Auf dem Friedhof blieben außerdem zwei kleine, gestalterisch bemerkenswerte Grabdenkmäler der 1860er Jahre erhalten, die ebenfalls aus rotem Sandstein hergestellt sind. Eines hat die Form eines Zippus, auf dem ein Feuergefäß aufgestellt ist. Das andere, für Leonhardt Lapp, der 1864 „in Folge eines Schlags von seinem Pferde" starb, ist als vierseitiger Pfeiler ausgebildet, an dessen Ecken freistehende Säulen angeordnet sind, die den über spitzen Bogen auskragenden Pfeilerabschluss tragen. Beide habe gut gearbeitete Frakturinschriften und sind anspruchsvolle Beispiele für auf ländlichen Friedhöfen selten erhalten gebliebene architektonisch ausgebildete Grabmale.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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