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Auf dem neuen Friedhof oberhalb des Dorfes befinden sich zwei Grabdenkmäler der ortsansässigen Bauernfamilie Landefeld, die mehrere große Höfe im Ort besaß: Die Familiengrabstätte für den Gutsbesitzer Friedrich Landefeld, gest. 1906, eine von Ketten eingefasste Anlage mit Kreuzstein aus schwarzem und zwei Säulen aus weißem Marmor und der Obelisk für Franziska (+ 1913) und Emil (+ 1936) aus schwarzem Marmor. Die Grabstätten besitzen als Zeugnisse des bäuerlichen Wohlstandes in Breitzbach nach § 2 Abs. 1 HDSchG aus ortsgeschichtlichen Gründen Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |