Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Fachwerkhofreite im Zentrum des Dorfes. Das Wohnhaus giebelständig zur Straße ausgerichtet, als hinterer Abschluss des Hofes große Scheune, parallel zum Haus kleines Backhaus. Die Hofanlage zur Straße durch Mauer mit großem Hoftor zwischen Sandsteinpfosten abgetrennt.
Das zweigeschossige, von einem aufgeschobenem Satteldach überspannte Wohnhaus nach dendrochronologischer Untersuchung 1602 oder geringfügig später entstanden, mit Geschossüberstand, profilierter Obergeschossschwelle, reduzierte Mann-Figuren, großen Andreaskreuzen, Eselsrückentür und geschweiften Kopfbändern. Zur Straße Reste eines fränkischen Fenstererkers. Als weitgehend intakte Hofanlage ist das Anwesen für den Ort von historischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |