Untere Mühlstraße 29 Rückenmühle
Untere Mühlstraße 29 Rückenmühle
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Arheilgen
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Rückenmühle
Flur: 3
Flurstück: 211/4, 217/2, 625/1, 626, 627

Die Sachgesamtheit Rückenmühle umfaßt den hufeisenflörmig angelegten Mühlenkomplex mit Haupt- und Nebengebäuden, den Mühlgraben und die mit Blaubasalt gepflasterte Mühlenzufahrt. Die Mühle wurde als Mühlstätte 1318 erstmals urkundlich erwähnt. Im Dreißigjährigen Krieg zerstört, wurde sie 1672 wiederaufgebaut und später verändert. Das Hauptgebäude in Klinkermauerwerk um 1900 mit intaktem Mahlwerk. Von den ehemals acht Arheiliger Mühlen existiert neben dieser nur noch die Leibchesmühle.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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