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Giebelständiges Wohnhaus einer Hofreite des späten 18. Jhs. Zweigeschossig mit massiv erneuertem Erdgeschoß und einem Obergeschoß in konstruktivem Fachwerk. Schwelle und Rähmhölzer profiliert, das großflächige Dach mit Krüppelwalm. Fenster mit hölzernen Klappläden. Das unmittelbar an das ehemalige Rathaus angrenzende Wohngebäude ist für das Erscheinungsbild des Ortes von prägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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