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Fachwerk-Hofreite vermutlich des 18. Jahrhunderts mit zweigeschossigem verputzten Fachwerkhaus mit Satteldach. Das Gebäude ist durch einen kleinen Anbau mit der parallel stehenden Scheune verbunden. Die Toranlage mit altem großen Holztor ist noch erhalten. Das bäuerliche Anwesen liegt von der Heidelberger Landstraße abgelegen und ist durch spätere Straßenrandbebauung von dort aus nicht einsehbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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